Nutzungsordnung

Für schönere Golfrunden

Die Golfanlage Hummelbachaue dient Golfspielern und Erholungssuchenden als Sport- und Naherholungszentrum. Sportliches, faires Verhalten und die Beachtung der Golfetikette sind für einen angenehmen Aufenthalt auf der Anlage ebenso Voraussetzung wie die Beachtung dieser Nutzungsordnung.

    1.   Nutzer der Golfanlage Hummelbachaue mit ihren 9- und 18-Loch-Plätzen und aller zugehörigen Einrichtungen sind verpflichtet, sich vor Nutzung der Anlagen über die aktuellen Informationen hinsichtlich Spielzustand der Golfanlagen, der offiziellen Platzregeln, sowie der Spielordnung des Golfclub Hummelbachaue anhand der Aushänge zu informieren.

    2.   Jeder Nutzer der Golfplätze spricht vor Spielbeginn im Sekretariat vor und läßt sich seine Abschlagzeit bestätigen, die am Frontoffice durch das Sekretariat in den Spielplan eingetragen wird. Bei Flights sind die Namen aller Mitspieler anzugeben.

Bei Anmeldung legt der Nutzer seinen gültigen Club- oder Verbandsausweis mit eingetragener Spielstärke (mindestens Handicap 45) vor.

Abschlagzeiten können bereits ab 48 Stunden vor Spielbeginn telefonisch im Sekretariat reserviert werden.

Reservierte Abschlagzeiten müssen bei absehbarer Nichtinanspruchnahme baldmöglichst storniert werden.

Reservierte Abschlagzeiten sind bis zu 15 Minuten vor dem Abschlag im Sekretariat bestätigen zu lassen; danach verfallen sie und können vom Sekretariat anderen Nutzern betätigt werden.

Nutzer der Golfplätze führen an ihrem Bag an gut sichtbarer Stelle ihren gültigen Clubanhänger (Mitglieder Golfclub Hummelbachaue) oder einen Greenfeeanhänger der Golfanlage Hummelbachaue vom Spieltag.

    3.   Nutzer der Golfplätze spielen nach den Golfregeln des Deutschen Golfverbandes, den Platzregeln, sowie der Spielordnung des Golfclub Hummelbachaue. Die Verwendung von Range-Bällen ist nicht erlaubt.

    4.   Nutzer des Golfodroms haben aus Sicherheitsgründen die Schläger-Vorgaben in den Ateliers des Golfodroms unbedingt zu beachten.

Die Range-Bälle sind Eigentum der Betreibergesellschaft und dürfen nicht vom Golfodrom entfernt werden; Jede Zuwiderhandlung wird als Diebstahl strafrechtlich verfolgt und mit Hausverbot belegt.

    5.   Zur Erteilung von Golfunterricht sind ausschließlich die von der Betreibergesellschaft autorisierten Trainer berechtigt.

    6.   Für alle Besucher und Nutzer der Golfanlage Hummelbachaue gilt:

Fahrzeuge sind auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen; die Haltebucht vor dem Clubhaus ist lediglich für das Be- und Entladen zu benutzen. Für Beschädigungen an den Fahrzeugen bzw. Diebstahl des Fahrzeuges oder Diebstahl von in den Fahrzeugen zurückgelassenen Gegenständen haftet die Betreibergesellschaft nicht.

Das Anbieten, Verkauf und Kauf von Golfausrüstung, Golfkleidung, Golfbällen und sonstigen Gegenständen ist ausschließlich im GolfShop gestattet. Auch Lost- and Found-Bälle können dort erworben werden.

Den Anordnungen des Marshals und der Mitarbeiter der Betreibergesellschaft ist unbedingt Folge zu leisten.



Im Interesse eines geregelten Spielbetriebes und im Hinblick auf die von allen Nutzern der Golfanlage Hummelbachaue gewünschten angenehmen Clubatmosphäre behalten sich Betreibergesellschaft und e.V.- Vorstand vor, die Einhaltung der Nutzungsordnung aufmerksam zu beobachten und Verstöße notfalls mit Platzverweis, Platzsperre oder Hausverbot zu ahnden.


Neuss, den 10.11.1999


Golf + Sport GmbH & Co. KG